Zum Wohl unserer Tiere und zu Ihrer eigenen Sicherheit möchten wir Sie bitten, die folgenden Regeln zu beachten:

Besucherordnung

  • Das Mitbringen von Hunden ist aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen nicht gestattet.
  • Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden, gilt im gesamten Zoo ein absolutes Fütterungsverbot, auch mit abgerissenen Zweigen und abgerupftem Grünfutter.
  • Ausschließlich im Streichelzoo dürfen die Ziegen und Schafe mit dem an der Kasse und Zoo-Shop erhältlichen Spezialfutter gefüttert werden.
  • Das Übersteigen der Absperrungen und das Greifen in die Tieranlagen sind gefährlich für Tier und Mensch und daher strengstens untersagt.
  • Auch Tiere brauchen ihre Ruhepausen. Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben oder Ähnliches auf sich zu lenken.
  • Filmen und Fotografieren ist für private Zwecke erlaubt. Bei der gewerblichen Nutzung von Zoo-Fotos ist vorher eine schriftliche Erlaubnis unter Vorlage der entsprechenden Fotos einzuholen.
  • Der Betrieb von Radio- und Musikgeräten o.ä. ist im Interesse der Tiere und der Besucher untersagt.
  • Heliumballons dürfen nicht mit in den Zoo genommen werden.
  • Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch im Zoo Neuwied aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Das Fahren mit Fahrrädern, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards und Ähnlichem ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt.
  • Bitte helfen Sie uns unseren Zoo sauber zu halten. Benutzen Sie die Abfalleimer.
  • Bitte geben Sie Fundgegenstände an der Kasse ab.
  • Die Eintrittskarte ist während des gesamten Zoobesuchs aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuzeigen.
  • Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Zoos, da wenig später der Ausgang geschlossen wird.
  • In geschlossenen Räumen herrscht auf dem ganzen Zoogelände absolutes Rauchverbot.
  • Halten Sie sich an die Weisungen des Zoopersonals.
  • Sollten sich Besucher nicht an die Besucherordnung halten, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, diese aus dem Zoo zu weisen.

Stand der Besucherordnung: April 2023