Besuchs- und Teilnahmeregeln der Zooschule Neuwied
inkl. Haftungsfragen und Stornobedingungen
Präambel
Bildung ist eine der vier Säulen wissenschaftlich geführter Zoos und somit ein wichtiger Bestandteil des Zoo Neuwied. „Nur was ich kenne, kann ich lieben und nur was ich liebe, bin ich bereit zu schützen.“ beschreibt das Ziel der Bildung im Zoo Neuwied.
Grundlage dafür ist eine Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) bei der Wissen auf eine nachhaltige Art und Weise vermittelt wird und die Teilnehmenden zum Nachdenken angeregt werden. Unter dem Motto „Zoologie zum Be-greifen!“ steht das Lernen mit allen Sinnen im Vordergrund. Ziel dabei ist es, sowohl Kinder als auch Erwachsene für den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie den Natur- und Artenschutz zu sensibilisieren. Durch das Erleben der Tiere wird Faszination und Begeisterung geweckt.
Zu diesem Zweck bietet die Zooschule Neuwied ein umfangreiches, zielgruppenspezifisches und erlebnisorientiertes Programm an, u.a. Kindergeburtstage, Workshops, Schulprogramme, Themenführungen. Für die Durchführung hält die Zooschule fachlich geschultes Personal und das notwendige Material vor. Neben dem Erlebnis und dem Lernerfolg steht die Sicherheit der Teilnehmenden sowie der Tiere im Vordergrund.
Verhaltensregeln
Es gilt die Besucherordnung.
Darüber hinaus ist den Anweisungen der mit der Durchführung der gebuchten Angebote beauftragten Personen (Zooführer, Zoopädagogen, Mitarbeiter) zu jeder Zeit Folge zu leisten. Dies gilt im Besonderen im Umgang mit lebenden Tieren, Werkzeugen sowie sonstigen Lehr- und Arbeitsmaterialien. Die Anwesenheit von aufsichtspflichtigen Erziehungsberechtigten oder pädagogischem Personal einer teilnehmenden Einrichtung begründet hiervon keine Ausnahme. Bei Nichtbeachtung dieser Weisungsbefugnis ist die Zooschule Neuwied berechtigt, zur Gewährleistung von Sicherheit und Durchführbarkeit einen Ausschluss von der Teilnahme auszusprechen.
Haftung
Etwaige Schäden, die durch Missachtung dieser Regeln, durch unsachgemäßen Gebrauch, einfache und grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, gehen zulasten des Verursachers oder dessen gesetzliche Vertreter. Für Schäden bei Teilnehmenden, die nicht auf schuldhaftes Verhalten des Zoo Neuwied oder seiner Beauftragten zurückzuführen sind, übernimmt der Zoo Neuwied keine Haftung.
Stornierung
Vertragspartner und Schuldner ist der Buchende, Leistungserbringer ist die Zoo Neuwied gGmbH. Für die Stornierung eines gebuchten Angebots durch die Käufer gelten folgende Bedingungen:
Bei terminlich frei vereinbarten Angeboten (z. B. Geburtstage, Führungen oder Angebote für Schulklassen.):
• Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen sind 100% des Buchungspreises fällig.
Bei fest terminierten Angeboten (Tickets im Vorverkauf, z. B. öffentliche Abendführungen):
• Online erworbene Tickets, die für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum gebucht werden, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht und können nicht erstattet werden.
Bei fest terminierten und namentlich gebundenen Angeboten (Tickets im Vorverkauf, z. B. Workshops für Kinder, Fotoworkshop):
• Online erworbene Tickets, die für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum gebucht werden, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht und können nicht erstattet werden.
• Bei Absage eines Termins besteht die Möglichkeit einen Nachrücker zu finden und so das Ticket zu übertragen.
Die Zooschule Neuwied behält sich vor, bei einzelnen Angeboten eine Mindestteilnehmerzahl festzulegen. Diese wird über die Ausschreibung und Buchungsbestätigung bekannt gemacht. Wird diese Mindestteilnehmerzahl bis zu zwei Tage vor der gebuchten Veranstaltung nicht erreicht, kann die Veranstaltung durch die Zooschule Neuwied abgesagt werden, ohne dass dadurch Ersatzansprüche begründet werden. Auf Wunsch der Teilnehmer/Käufer und in Absprache mit der verantwortlichen Durchführenden kann diese Frist bis zum ursprünglich vereinbarten Beginn verlängert werden. Eine Absage durch die Zooschule Neuwied aus organisatorischen Gründen kann jederzeit erfolgen.
Bei Nichtzustandekommen eines Angebots durch Absage seitens des Zoo Neuwied haben die Vertragspartner Anspruch auf vollständige Erstattung bereits eingegangener Zahlungen.
Zusatz Fotoworkshop/Kinderworkshop/Wildtiersafari
Aufgrund von Ansteckungsgefahr mit möglichen tödlichen Folgen für unsere Affen, müssen Teilnehmer mit einer aktiven Herpesinfektion (zB Lippenherpes) den Kursleiter unbedingt darüber informieren, damit entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können.
Die hier aufgeführten Regelungen gelten mit der wirksamen Buchung als gültiger Vertragsbestandteil.